Flug verspätet, überbucht oder annulliert?
Unsere Kanzlei ist spezialisiert, Ihre Rechte als betroffener Passagier individuell und effizient auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 sowie der aktuellen Rechtsprechung durchzusetzen. Sie haben bei einer
- Annullierung,
- Überbuchung oder
- Verspätung von mehr als drei Stunden am Zielort
Ihres Fluges unabhängig vom Ticketpreis einen Anspruch auf
- eine pauschale Zahlung von bis zu 600 Euro sowie
- die Beanspruchung von Unterstützungsleistungen.
EuGH-Urteil vom 28.2.2013: Anspruch auch bei Anschlussflug!
Damit wir Ihren Anspruch prüfen können, senden Sie uns bitte eine E-Mail unter
Sofortkontakt
mit Ihrem Namen, der Adresse, der Flugnummer, dem Flugdatum, dem Abflug- und Zielflughafen und den Daten Ihrer Rechtsschutzversicherung, sofern Sie darüber verfügen.
Das Übermitteln der Daten ist unverbindlich und es entsteht kein Mandatsverhältnis!
Nach Erhalt der Informationen werden wir Ihnen kurzfristig das Ergebnis unserer Prüfung mitteilen. Danach können Sie entscheiden, ob wir Ihren Anspruch durchsetzen dürfen.